(2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse: AM
A2 (seit 19.01.2013)
Das sind Krafträder bis 35 kW.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Voraussetzungen:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
A (seit 19.01.2013)
Das sind Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
(1) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
(2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter:
zu (1) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2